„Einheimische bis Rosenheim“: Umsteigen auf Altstadt-Shuttle

 

Nach Regensperren & Co:  Jetzt Gratis-Parken am Messezentrum und Shuttle-Bus

 

– Von Michael Hudelist –

Salzburg. Mit Gratis-Parken am Großparkplatz Messezentrum direkt an der Westautobahn, sowie einem eigenen Shuttle-Bus  in die Altstadt startet die Stadt den nächsten Versuch, das alljährliche Verkehrschaos an sommerlichen Regentagen in der Stadt zu verhindern. Nach „Regensperren“ und „Altstadtsperren“ setzt man jetzt auf Freiwilligkeit, „das Angebot im Juli und August gilt nicht nur für den Sommertouristen aus dem Umland, sondern auch für die Einheimischen, von Rosenheim über Radstadt bis Braunau“, erklärt Salzburgs Bürgermeister Harry Preuner. Die direkte Busverbindung vom Messezentrum zum Hanuschplatz gibt es von Montag bis Freitag, jeweils von 9 Uhr bis 18.30 Uhr, das Ticket kostet pro Person drei Euro, das Parken ist dann kostenlos. An Wochenende gilt weiter das bekannte Kombiticket, das heißt  15 Euro für Parken und Bus-Tageskarte für die städtischen Busse für insgesamt fünf Personen.

 

Altstadt-Shuttle-Bus Linie 18
Mit speziellen, gasbetriebenen Bussen will die Stadt in den Sommermonaten die Tagestouristen vom Messezentrum in die Altstadt bringen.  (Foto: Albus)


„Wir haben in den vergangenen Jahren vieles ausprobiert, nicht immer mit Erfolg“, räumt der Bürgermeister ein, der Tourismus-Chef der Stadt, Bert Brugger, hätte schon seit Jahren die Idee für einen direkten Shuttle-Bus in die Altstadt gehabt, jetzt sei dieses Angebot auch finanzierbar, denn die neuen Parktarife für Reisebusse in Höhe von 50 Euro pro Tag spülen knapp zwei Millionen Euro pro Jahr in die städtische Kasse, der Bus-Service in den beiden Sommermonaten kostet gerade einmal rund 100.000 Euro. „Ich habe ein gutes Gefühl, dass dieses neue Shuttle-Bus-Angebot angenommen wird“, sagt Preuner, es liege aber vor allem an den Hoteliers und Tourismusverbänden, ihre Gäste darüber zu informieren.

 

Hinweise auch auf der Autobahn, aber ab wann?

 

Auch auf der Westautobahn sollen die Tagestouristen auf den Shuttle-Bus hingewiesen werden, zu welchem Zeitpunkt ist noch unklar. In den letzten Jahren sorgten frühe Hinweise wie „Zentrum überfüllt“ bei den Innenstadt-Kaufleuten immer für Ärger, auch Salzburgs Bürgermeister will erst warnen, wenn die Garagen in der Stadt voll sind. Bert Brugger verweist hingegen auf Gespräche mit dem Autobahnbetreiber  Asfinag, „vielleicht einigt man sich auf ‚Zentrum überlastet‘ und dem Hinweis auf das kostenlose Parken am Messezentrum“. Die gasbetriebenen Busse werden im 15-Minuten-Takt ohne Halt direkt vom Messezentrum im Stadtteil Liefering zum Hanuschplatz fahren und dort halten, wo auch der Linienbus aus Freilassing kommend seine Endhaltestelle hat.

 

Infos auch über den ADAC?

 

Aloisia Gurtner vom Autofahrerklub ÖAMTC beurteilt das neue Angebot prinzipiell sehr positiv, „ich habe in den letzten Jahren bei Tests selbst  festgestellt, dass es schon eine elendslange Fahrt mit dem normalen Linienbus von der Messe aus in die Altstadt war“. Wichtig seien jetzt eine gute Kommunikation und eine unkomplizierte Bezahlung vor Ort bei einem Stand-Schaffner. „Ein Shuttle, also die Direttissima in das Zentrum, wird immer gut angenommen“. Der ÖAMTC werde das Angebot auf seinen Plattformen veröffentlichen und auch den ADAC bitten, dies zu tun.

 

Weitere Parkangebote für Tagestouristen gibt es auch von Berchtesgaden und von Bad Reichenhall kommend, für die P+R-Plätze Salzburg-Süd (an der Hellbrunner Brücke), sowie Airport und Designer-Outlet gilt das Kombiticket von 15 Euro, damit ist das Parken und ein Bus-Tagesticket für bis zu fünf Personen bezahlt.

 

[Salzburg] PK

24.06.2019/ 12.45 Uhr

 

Mutter wollte Tochter aus Syrien heimholen

 

Staatsanwalt klagt Terrorfinanzierung an, Freispruch – Außenministerium verhindert Rückkehr

 

– Von Michael Hudelist –

 

Salzburg. Mit einem Freispruch endete heute, Donnerstag, Mittag der Prozess gegen eine 52-jährige Mutter, die mit 6.000 Euro ihre Tochter aus dem syrischen Kriegsgebiet zurückholen wollte. „Mama, es ist nicht mehr sicher hier, mein Mann will uns hier rausbringen, ein Schlepper kostet 6.000 Euro“ hat die damals 20-jährige Maria der Mutter in Hallein via WhatsApp geschrieben. Diese hat daraufhin einem Mittelsmann am Salzburger Hauptbahnhof das Geld übergeben. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Terrorismusfinanzierung, die Mutter hätte von der mutmaßlichen IS-Mitgliedschaft ihrer Tochter wissen müssen. Das Schöffengericht sah das in seinem Urteil anders, Freispruch, allerdings nicht rechtskräftig.

 

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Weil sie ihrer Tochter aus einem syrischen Kriegsgebiet holen wollte musste sich eine 52-jährige Mutter wegen Terrorfinanzierung vor einem Schöffengericht verantworten.

 

Die heute 22-jährige Tochter der Angeklagten lernt 2014 einen Somalier kennen und konvertiert zum islamischen Glauben, „das war mir nicht recht, aber sie war damals 17 Jahre und das ist halt ein schwieriges Alter“. Später geht sie auch in die Moschee und lernt dort einen anderen Mann kennen, dem sie Ende Juni 2014 nach Syrien folgt. Hals über Kopf habe sie ihr Zuhause in Hallein verlassen, die Eltern hätten daraufhin eine Vermisstenanzeige aufgeben, seit diesem Tag steht die Mutter mit der Polizei und später mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ständig in Kontakt.

 

Von Österreich „ins Paradies“

 

„Beim ersten Anruf von der türkisch-syrischen Grenze sagte Maria nur, dass hier das Paradies sei und man hier in Freiheit leben könne“. Dann sei der Kontakt abgebrochen, erst später habe sie sich ausschließlich über WhatsApp bei der Mutter in Hallein gemeldet, „meist nur einmal im Monat“. Sie gehe am Tag shoppen, habe geheiratet und einen Sohn geboren, später habe sie dann einen zweiten Syrer geheiratet, „sie hat nur gesagt, dass er Grenzwachebeamter sei“, so die Mutter vor dem Schöffengericht. Sie sei später allerdings oft wochenlang alleine gewesen, die Geburt des zweiten Kindes vor eineinhalb Jahren sei bereits unter schwierigen Umständen gewesen. Die Mutter habe laufend versucht, Maria mit Hilfe des Außenministeriums und der Caritas „von da unten raus zu bekommen“.

 

„Ohne Geld geht nichts“

 

Am 14.11.2017 schrieb die Tochter der Mutter, dass sie und ihre Kinder in einem kurdisch besetzten Gebiet nicht mehr sicher seien, ihr Mann wolle sie und die Kinder in die Türkei in Sicherheit bringen, „das geht aber nicht ohne Geld“, 6.000 Euro würde ein Schlepper verlangen. Zu diesem Zeitpunkt sei ihre Tochter hochschwanger gewesen, „für mich war sofort klar, dass ich helfen muss“. Auch ihr Verteidiger Johann Eder erklärte, die angeklagte Mutter habe das nur als Hilferuf der Tochter verstehen können, „von einer Terror-Finanzierung wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen könne keine Rede sein“.

 

Syrer aus Hannover als Geldbote

 

Die Mutter erläuterte vor Gericht, wie die Geldübergabe stattgefunden hat. „Ich wollte zuerst sicher sein, dass meine Tochter das Geld bekommt und mir nicht irgendwer die Nachrichten schreibt“, so die Angeklagte. Maria habe ihr daraufhin eine Voice-Message geschickt mit dem Hinweis, ein in Deutschland lebender Syrer werde sich bei ihr mit dem Kennwort „Kontakt von Maria“ melden. Der Mann kam tatsächlich am 29.12.2017 mit dem Zug aus Hannover angereist und nahm die vereinbarten 6.000 Euro in der Tiefgarage unter dem Südtirolerplatz entgegen. „Wir haben vorher sogar noch den Verfassungsschutz gefragt, ob wir das Geld übergeben dürfen“, erinnerte sich die angeklagte Mutter, die Antwort sei gewesen, dass es zwar keine gute Idee sei, aber menschlich nachvollziehbar.

 

Das Geld sei aber am Ende zu spät in Syrien angekommen, „zum Glück für meine Tochter, denn die deutsche Familie, mit der sie gemeinsam Syrien verlassen sollten, sei festgenommen und gefoltert worden. Das Geld habe Maria am Ende für Lebensmittel für sich und ihre zwei Kinder gebraucht. Mittlerweile sind die Drei in einem kurdischen Gefangenenlager in Alhol, die Mutter konnte sie dort im Mai dieses Jahres besuchen. „Sie ist in einem sehr schlechten Zustand, auch dem eineinhalb jährigen Sohn geht es sehr schlecht“.

 

Die Staatsanwältin wollte den Erzählungen der Mutter nicht glauben, „es ist denkunwürdig dass sie nichts von der IS-Mitgliedschaft ihrer Tochter gewusst haben“, sie habe den IS durch das zur Welt bringen von Kindern unterstützt, außerdem habe sie einen IS-Kämpfer geheiratet. „Dass sie in Syrien nur shoppen war und sich mit Freundinnen getroffen hätte ist einfach nicht glaubwürdig“, so die Staatsanwältin, die es mit ihren Fragen gegen eine sichtbar genervte Richterin schwer hatte, auch einen Antrag der Staatsanwältin, die drei Verfassungsschützer in den Zeugenstand zu bitten wies das Schöffengericht ab. Der Anwalt der Mutter stellte in seinem Schlussplädoyer noch einmal seine Sicht der Dinge dar, „es war keine Terrorfinanzierung sondern der gescheiterte Versuch einer Mutter, ihr Kind nach Hause zu holen“. Das Schöffengericht folgte nach kurzer Beratung dieser Argumentation und sprach die Angeklagte frei, der subjektive Tatvorwurf sei nicht nachweisbar, zudem habe die Angeklagte immer Kontakt mit den Polizeibehörden gehalten. Auch den Vorwurf, sie hätte Schlepper unterstützt sei nicht haltbar, „wie hätte man das Geld anders der Tochter bringen können“. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.

 

Außenministerium verhindert Rückkehr

 

Am Rande des Prozesses sagte der Anwalt, dass Maria zwar mittlerweile nach Österreich zurückwolle, die Anführer des Gefangenenlagers im besetzen Gebiet allerdings auf ein offizielles Auslieferungsansuchen  Österreichs warten würden. Obwohl Maria seit diesem Jahr mit internationalem Haftbefehl wegen möglicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation gesucht wird und das österreichische Justiz-, sowie das Innenministerium eine Auslieferung befürworteten legt sich das Außenministerium quer. „Ich kann nur vermuten, dass man keine mögliche IS-Anhängerin im Land haben will“, so Eder. Österreich wolle allenfalls die zwei Kinder von Maria ins Land holen, „doch die beiden von der Mutter zu trennen ist mehr als unmenschlich“.

 

[Salzburg] Landesgericht

13.06.2019/13.45 Uhr

Digitale Maut in Österreich – mit und ohne Wartefrist

 

Maut für Tauern und Brenner im Nachhinein bezahlen

 

Digitale Streckenmaut ohne 18 Tage warten, digitale Jahresvignette mit Wartefrist

 

– Von Michael Hudelist –

 

Salzburg. Für alpine Autobahnen kassiert Österreich eine zusätzliche Streckenmaut, zum Beispiel für die Brennerautobahn oder die Tauernautobahn, hier zahlt man für die Fahrt durch den Tauerntunnel und den Katscherbergtunnel aktuell 12 Euro, einfach. Diese Maut können Autofahrer jetzt auch im Nachhinein zahlen, wenn ihr Kennzeichen Online im System ‚Flex‘ registriert ist. Der Autobahnbetreiber Asfinag verspricht „kein Anhalten mehr“, was allerdings nur stimmt, wenn es vor den Mautstellen keinen Stau gibt, denn dann ist auch die Zufahrt zu den Videomaut-Abschnitten nicht möglich. Anders als in Italien kann man in Österreich nicht auf dem Pannenstreifen vor fahren, da die Videomaut-Streifen auf der linken Seite sind.  Im Unterschied zur digitalen Vignette gibt es bei der digitalen Streckenmaut auch keine Wartefrist, „wir erbringen die Leistung ja sofort“, so Alexander Holzedl von der Asfinag.

 

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Ohne Anhalten durch die Mautstelle verspricht die Asfinag, bezahlt werden kann jetzt auch im Nachhinein, wenn das Kennzeichen im Online-System der Asfinag erfasst ist.

 

 

Den neuen Zahl-im-Nachhinein-Service bietet die Asfinag in ihrem Webshop an. Wenn der Autofahrer und sein Kennzeichen hier bereits erfasst sind kann die ‚Digitale Streckenmaut FLEX‘ aktiviert werden. Abgerechnet werden die Fahrten dann über das im Webshop hinterlegte Zahlungsmittel wie etwa Kreditkarte oder Lastschrift. Das erfasste Kennzeichen kann jederzeit aktiviert und deaktiviert werden, es wird auch sofort freigeschalten, eine Wartezeit gibt es nicht.

 

Wartefrist ja und nein

 

Anders bei der Maut für die allgemeinen Autobahnen, also zum Beispiel die Westautobahn von Wien nach Salzburg. Hier gilt die allgemeine Maut von derzeit 9,20 Euro für 10 Tage, 26,80 Euro für zwei Monate oder 89,20 für die Jahresvignette. Beim Kauf einer Klebe-Vignette, dem „Pickerl“, können die Autobahnen und Schnellstraßen sofort genutzt werden, beim Kauf der digitalen Vignette nicht. Hier gilt eine Wartefrist von 18 Tagen. Diese Wartezeit kann nur durch den Kauf an einem Automaten, zum Beispiel an der Shell-Tankstelle Walserberg-Süd oder von Freilassing kommend an der OMV-Tankstelle in der Münchener Bundesstraße umgangen werden, denn bei einem Sofortkauf greift nicht das Rückgaberecht von 14 Tagen wie bei einem reinen Online-Kauf. Warum gilt diese Frist nicht auch bei der digitalen Streckenmaut? „Bei den Streckenfahrten handelt es sich um Einzelfahrten, also unsere Leistung wird sofort erbracht“, erklärt Alexander Holzedl von der Asfinag. „Hier greift das Konsumentenschutzgesetz nicht, wir haben die Mautordnung entsprechend angepasst“. Anders bei der digitalen Jahresvignette, „hier wird ein Großteil der Leistung ja erst nach der Bestellung erbracht, daher das gesetzliche Rückgaberecht von 14 Tagen“, mit der Berücksichtigung des Postweges sind es dann 18 Tage.

 

 

Extra Streckenmauten gibt es in Österreich für die Phyrnautobahn von Linz nach Graz, die Tauernautobahn von Salzburg nach Villach und für die Brennerautobahn von Innsbruck bis zum Brenner, sowie für die Karawankenautobahn von Villach nach Slowenien und die Arlberg-Schnellstraße.

 

Die ‚Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft‘, kurz Asfinag, ist zu 100 Prozent im Besitz der Republik Österreich, 2018 haben alleine die kilometerabhängigen LKW- und Bus-Mauten fast 1,5 Milliarden Euro in die Asfinag-Kasse gespült, der Verkauf der PKW-Vignetten – Klebevignette und digital – brachte 502 Millionen Euro, die Sondermauten wie zum Beispiel für die Tauernstrecke oder den Brenner noch einmal 189 Mio. Euro. Gegenüber 2017 sind die Einnahmen jeweils um rund 6,5 Prozent gestiegen. Mit den Einnahmen werden  der Ausbau und die Sanierung bestehender Strecken bezahlt, aus dem Staatsbudget gibt es keine Zuschüsse.

[Salzburg] PA, Eigenrecherche

12.06.2019/09:30 Uhr